Juli 2021

Waldbrandverordnung

V E R O R D N U N G Aufgrund der stellenweise außerordentlichen Trockenheit des Waldbodens ordnet die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 i.d.g.F., zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an: 1. Im Verwaltungsbezirk Korneuburg sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten. 2. Dieses Verbot tritt nach…


Löschteichreinigung

Am 2. Juli trafen sich einige Kameraden, Mitglieder der Jugend Großmugl und freiwillige Helfer aus der Ortsbevölkerung um gemeinsam den Löschteich zu reinigen. In wenigen Tagen wird er auch noch einen neuen Anstrich bekommen, sodass dem Badespaß im Sommer nichts mehr im Wege steht. Vielen Dank nochmal an alle helfenden Hände!